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Sitzverlegung · Kern-Thema

Gewerbesteuer sparen: legal, planbar, in 20 Minuten von Berlin.

Grünwald bei München (240 %) und Monheim (250 %) machen es seit Jahren vor – im Berliner Umland gab es dieses Modell bisher kaum. Schönefeld (240 %) und Zossen (270 %) bieten dieselbe Mechanik direkt vor Ihrer Tür: Sie verlegen Sitz und Geschäftsleitung, wir stellen die Betriebsstätte.

Das Prinzip: Ihr Hebesatz ist verhandelbar. Per Standort.

Die Gewerbesteuer wird bundesweit gleich bemessen – Gewerbeertrag × 3,5 % = Messbetrag. Dann kommt der Hebesatz Ihrer Gemeinde dazu, und der reicht von 240 % bis 490 %. Wo Ihre Betriebsstätte liegt, entscheidet also über fast die Hälfte der Steuer.

Beispiel 100.000 € Gewerbeertrag (GmbH): Berlin 14.350 € – Schönefeld 8.400 €. Differenz: 5.950 € pro Jahr, Jahr für Jahr.

Mit Ihren Zahlen rechnen

Gewerbesteuer bei 100.000 € Gewerbeertrag (GmbH)

Berlin410 %14.350 €
Zossen270 %9.450 €
Schönefeld240 %8.400 €

Ab 2027 gilt der Mindesthebesatz 280 % – dann 9.800 € statt 14.350 € in Berlin. Zur Reform

Für wen es sich lohnt – und für wen nicht.

Lohnt sich für

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, Holdings) mit relevantem Gewinn – keine § 35-Anrechnung, voller Hebesatz-Effekt.
  • Solo- und Digital-GmbHs, deren Geschäftsleitung mobil ist: Ohne Personal am Altstandort wirkt die Verlegung zu 100 %.
  • Neugründungen, die den Sitz gleich richtig wählen – dann entfällt die spätere Verlegung komplett.

Nur begrenzt sinnvoll für

  • Einzelunternehmen & Personengesellschaften: Die Anrechnung nach § 35 EStG neutralisiert die Gewerbesteuer bis ca. 400 % Hebesatz weitgehend – der Vorteil bleibt klein.
  • Firmen mit Personal am Altstandort: Die Zerlegung nach Lohnsummen (§§ 28–31 GewStG) lässt den Messbetrag anteilig in der alten Gemeinde. Hier braucht es eine durchdachte Zweigstellen-Strategie.
  • Wer keine echte Präsenz will: Ohne Geschäftsleitung vor Ort ist die Verlegung angreifbar – das sagen wir Ihnen vor Vertragsschluss.

So läuft die Sitzverlegung.

Dauer: meist 2–6 Wochen. Kosten: einmalig ca. 700–1.200 € für Notar und Register – bei 100.000 € Gewinn in wenigen Wochen wieder eingespielt.

  1. 1

    Beschluss & Notar

    Gesellschafterbeschluss zur Sitzverlegung, notarielle Beurkundung der Satzungsänderung.

  2. 2

    Register & Ämter

    HR-Ummeldung beim Registergericht, Gewerbe-Ummeldung in der neuen Gemeinde, Mitteilung ans Finanzamt.

  3. 3

    Geschäftsleitung vor Ort

    Arbeitsplatz und Besprechungsräume bei EVERHUB nutzen und dort tatsächlich arbeiten – dann greift der Hebesatz-Vorteil.

Rechtssicherheit: darum Betriebsstätte statt Briefkasten.

Maßgeblich für das Finanzamt sind der Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO) – wo die laufenden Entscheidungen tatsächlich getroffen werden – und eine feste Geschäftseinrichtung (§ 12 AO). Der Satzungssitz allein genügt nicht.

Scheinverlagerungen fliegen auf: Zossen musste um 2018/19 rund 20 Mio. € Gewerbesteuer zurückzahlen, weil Briefkastenfirmen keine Substanz hatten – die Stadt sagt seitdem selbst: „Zossen ist keine Steueroase.“ Genau deshalb vermietet EVERHUB echte Betriebsstätten mit Arbeitsplatz, Verfügungsmacht und Dokumentation – Substanz, die einer Prüfung standhält.

Fragen zur Sitzverlegung

Ja. Der Hebesatz ist eine bewusste Standortentscheidung der Gemeinden – Grünwald und Monheim praktizieren das Modell seit Jahren. Voraussetzung ist, dass Sitz und Geschäftsleitung real verlegt werden und eine Betriebsstätte besteht. Eine reine Briefkastenverlegung ist dagegen angreifbar – deshalb bieten wir sie nicht an.

Vom Gesellschafterbeschluss bis zur HR-Eintragung meist 2–6 Wochen, abhängig von Notar und Registergericht. Die EVERHUB-Adresse können Sie ab Vertragsbeginn sofort nutzen.

Einmalig Notar- und Registerkosten, je nach Konstellation meist 700–1.200 €. Bei 100.000 € Gewinn holt die jährliche Ersparnis von 5.950 € das in wenigen Wochen wieder herein.

Ja. Ab dem Erhebungszeitraum 2027 gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 280 % – Schönefeld und Zossen heben dann an. Trotzdem bleibt der Abstand: Eine GmbH mit 100.000 € Gewinn zahlt ab 2027 bei uns 9.800 € statt 14.350 € in Berlin, also 4.550 € Ersparnis pro Jahr. 2026 gelten sogar noch die alten Sätze – wer dieses Jahr verlegt, nimmt den vollen Vorteil mit.

Sie nicht – Ihre Geschäftsleitung schon. Die laufenden Entscheidungen müssen tatsächlich am neuen Standort getroffen werden. Mit Arbeitsplatz und Besprechungsräumen bei EVERHUB, 20–35 Minuten von Berlin, ist das praktikabel organisierbar.

Wie viel sparen Sie? Rechnen Sie nach.

Der Rechner zeigt Ersparnis, § 35-Effekt und Break-even – mit Ihren echten Zahlen, ohne E-Mail-Pflicht.