Was ist der Gewerbesteuerhebesatz?
Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem Ihre Gemeinde den bundeseinheitlich ermittelten Steuermessbetrag multipliziert – er entscheidet also unmittelbar darüber, wie viel Gewerbesteuer Sie zahlen. Jede Gemeinde legt ihren Hebesatz selbst fest (§ 16 GewStG); gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich ein Mindesthebesatz von 200 % (§ 16 Abs. 4 GewStG).
Die Spanne ist enorm: Schönefeld liegt mit 240 % am unteren Ende (niedrigster Hebesatz Brandenburgs), München mit 490 % am oberen. Für ein und denselben Gewinn zahlen Sie also je nach Gemeinde mehr als das Doppelte – vollkommen legal, denn der Standort der Betriebsstätte bestimmt die Steuerlast.