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Gewerbesteuer-Rechner: Was zahlen Sie – und was könnten Sie zahlen?

Geben Sie Ihren Gewerbeertrag ein und vergleichen Sie Ihre Gewerbesteuer in 20 deutschen Städten mit den EVERHUB-Standorten Schönefeld (Hebesatz 240 %) und Zossen (270 %). Der Rechner berücksichtigt Rechtsform, Freibetrag und die Anrechnung nach § 35 EStG.

Ihre Angaben

€ / Jahr
10.000 €2.000.000 €

Der Gewerbeertrag entspricht vereinfacht Ihrem steuerlichen Gewinn (zzgl. Hinzurechnungen, abzgl. Kürzungen).

Rechtsform
Rechtsstand

Ihr Ergebnis

Gewerbesteuer pro Jahr bei 100.000 € Gewerbeertrag · Steuermessbetrag 3.500,00 €

Berlin410 %14.350 €
Zossen270 %9.450 €
Schönefeld240 %8.400 €

Ihre Ersparnis in Schönefeld statt Berlin

0 €pro Jahr

In Zossen: 4.900 € pro Jahr

Ihre Ersparnis entspricht dem 2,0-fachen des EVERHUB-Pakets „Betriebsstätte“ (249 €/Monat).

Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Ergebnisse ohne Gewähr; Hebesätze Stand 2025, Modus „Ab 2027“ mit Mindesthebesatz 280 %. Die Anerkennung setzt eine echte Betriebsstätte (§ 12 AO) und die Geschäftsleitung vor Ort (§ 10 AO) voraus.

Was ist der Gewerbesteuerhebesatz?

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem Ihre Gemeinde den bundeseinheitlich ermittelten Steuermessbetrag multipliziert – er entscheidet also unmittelbar darüber, wie viel Gewerbesteuer Sie zahlen. Jede Gemeinde legt ihren Hebesatz selbst fest (§ 16 GewStG); gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich ein Mindesthebesatz von 200 % (§ 16 Abs. 4 GewStG).

Die Spanne ist enorm: Schönefeld liegt mit 240 % am unteren Ende (niedrigster Hebesatz Brandenburgs), München mit 490 % am oberen. Für ein und denselben Gewinn zahlen Sie also je nach Gemeinde mehr als das Doppelte – vollkommen legal, denn der Standort der Betriebsstätte bestimmt die Steuerlast.

So wird die Gewerbesteuer berechnet

Die Berechnung folgt in vier Schritten (§§ 11, 16 GewStG):

  1. Gewerbeertrag auf volle 100 € abrunden.
  2. Freibetrag abziehen: 24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften – Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) haben keinen Freibetrag.
  3. Ergebnis × 3,5 % (Steuermesszahl) = Steuermessbetrag.
  4. Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Gewerbesteuer.

Beispiel: GmbH mit 100.000 € Gewerbeertrag

100.000 € × 3,5 % = 3.500 € Messbetrag. In Schönefeld (240 %): 8.400 € · in Zossen (270 %): 9.450 € · in Berlin (410 %): 14.350 € · in München (490 %): 17.150 €. Ersparnis Schönefeld vs. Berlin: 5.950 €/Jahr.

Wichtig: Die Gewerbesteuer ist seit 2008 keine Betriebsausgabe mehr (§ 4 Abs. 5b EStG). Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird sie bis zum 4-fachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG) – der große Vorteil niedriger Hebesätze entsteht deshalb bei Kapitalgesellschaften.

Hebesätze im Vergleich (Stand 2025)

Alle im Rechner hinterlegten Hebesätze im Überblick. Quellen: gewerbesteuer.de, DIHK-Hebesatzumfrage 2025 sowie amtliche Hebesatzsatzungen der Gemeinden.

Gewerbesteuer-Hebesätze deutscher Städte, Stand 2025
OrtHebesatzStandHinweis
Grünwald240 %2025
Schönefeld (LDS)EVERHUB-Standort240 %2025Niedrigster Hebesatz Brandenburgs
Leverkusen250 %2025
Monheim am Rhein250 %2025
Walldorf265 %2025
ZossenEVERHUB-Standort270 %2025Seit 2022 (davor 200 %)
Unterhaching295 %2025
Eschborn330 %2025
Berlin410 %2025
Stuttgart420 %2025
Düsseldorf440 %2025
Dresden450 %2025
Frankfurt am Main460 %2025
Leipzig460 %2025
Nürnberg467 %2025
Hamburg470 %2025
Potsdam470 %2025Ab 01.01.2025 (davor 455 %)
Köln475 %2025
Hannover480 %2025
München490 %2025

Mindesthebesatz bundesweit: 200 % (§ 16 Abs. 4 GewStG). Alle Angaben ohne Gewähr.

Wann lohnt sich die Sitzverlegung?

Ehrliche Kriterien statt Verkaufsversprechen:

  • Kapitalgesellschaft: GmbH, UG und Holdings profitieren voll – keine § 35-Anrechnung, kein Freibetrag. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften neutralisiert die Anrechnung den Effekt bis etwa 400 % Hebesatz weitgehend.
  • Gewinnhöhe: Ab rund 50.000–100.000 € Gewerbeertrag übersteigt die jährliche Ersparnis die EVERHUB-Kosten deutlich – der Rechner zeigt Ihnen den Break-even direkt an.
  • Reale Geschäftsleitung vor Ort: Der Sitz zählt nur, wenn die laufenden Entscheidungen tatsächlich am neuen Standort getroffen werden (§ 10 AO) und eine feste Geschäftseinrichtung besteht (§ 12 AO).
  • Mitarbeiter am alten Standort: Bleibt Personal in der alten Gemeinde, wird der Messbetrag nach Lohnsummen zerlegt (§§ 28–31 GewStG) – die Verlegung bringt dann nur anteilig etwas. Für Solo-GmbHs ist sie dagegen voll wirksam.

Mehr dazu auf Gewerbesteuer sparen und Betriebsstätte.

Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Ergebnisse ohne Gewähr; Hebesätze Stand 2025.

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