Ratgeber · Recht & Reform
Mindesthebesatz 280 % ab 2027: Was die Gewerbesteuer-Reform für Ihren Firmensitz bedeutet
Die Kurzantwort: Der Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer steigt ab dem Erhebungszeitraum 2027 von 200 % auf 280 %. Das Gesetz wurde am 02.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 197); der Bundestag hatte es am 11.06.2026 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 12.06.2026 zu. Gemeinden wie Schönefeld (bisher 240 %) und Zossen (270 %) müssen dann auf mindestens 280 % anheben. Für eine GmbH mit 100.000 € Gewinn heißt das ab 2027: 9.800 € Gewerbesteuer statt bisher 8.400 € bzw. 9.450 €, aber immer noch 4.550 € weniger als in Berlin (14.350 €) und 7.350 € weniger als in München (17.150 €). Der Standortvorteil schrumpft, er verschwindet nicht. Und: 2026 gelten die alten Sätze unverändert, wer jetzt verlegt, nimmt den vollen Vorteil im laufenden Jahr noch mit.
Was genau wurde beschlossen?
Antwort zuerst: Der gesetzliche Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer (§ 16 Abs. 4 GewStG) steigt von bisher 200 % auf 280 %. Rechtsgrundlage ist Artikel 8 des Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht, verkündet am 02.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197). Die Neuregelung gilt nach § 36 Abs. 5b GewStG erstmals für den Erhebungszeitraum 2027.
Die Eckpunkte im Überblick:
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Was ändert sich? | Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer: 200 % → 280 % |
| Beschluss Bundestag | 11.06.2026 (erste Fassung 24.04.2026, im Bundesrat gescheitert) |
| Zustimmung Bundesrat | 12.06.2026 |
| Verkündung | 02.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 197 |
| Gilt ab | Erhebungszeitraum 2027 |
| Gilt noch 2026 | Alte Hebesätze (Mindesthebesatz 200 %) unverändert |
| Erklärtes Ziel | Eindämmung sogenannter „Gewerbesteueroasen" |
Der politische Hintergrund: Seit 2004 lag der Mindesthebesatz bei 200 %. Einzelne Gemeinden nutzten die Untergrenze gezielt, um mit Kampfkonditionen Firmensitze anzuziehen, oft ohne dass die Unternehmen dort mehr unterhielten als eine Adresse. Den Städten, in denen die Wertschöpfung tatsächlich stattfand, entgingen dadurch erhebliche Einnahmen. Mit der Anhebung auf 280 % will der Gesetzgeber genau dieses Geschäftsmodell, den reinen Briefkasten-Steuerdumping-Wettbewerb, unattraktiv machen. Eine Deckelung nach oben gibt es weiterhin nicht; Großstädte dürfen also auch künftig 410 % (Berlin), 470 % (Hamburg, Potsdam) oder 490 % (München) verlangen.
Wer ist von der Reform betroffen?
Antwort zuerst: Betroffen sind alle Gemeinden mit einem Hebesatz unter 280 %, und damit alle Unternehmen mit Betriebsstätte in diesen Gemeinden. Im Berliner Raum heißt das konkret: Schönefeld muss von 240 % auf mindestens 280 % anheben, Zossen von 270 % auf mindestens 280 %.
Die bekannten Niedrighebesatz-Standorte im Überblick:
| Gemeinde | Hebesatz 2026 | Ab 2027 | Anhebung nötig? |
|---|---|---|---|
| Schönefeld (LDS) | 240 % | mind. 280 % | ja (+40 Punkte) |
| Grünwald | 240 % | mind. 280 % | ja (+40 Punkte) |
| Monheim am Rhein | 250 % | mind. 280 % | ja (+30 Punkte) |
| Leverkusen | 250 % | mind. 280 % | ja (+30 Punkte) |
| Walldorf | 265 % | mind. 280 % | ja (+15 Punkte) |
| Zossen | 270 % | mind. 280 % | ja (+10 Punkte) |
| Unterhaching | 295 % | unverändert möglich | nein |
| Berlin | 410 % | unverändert möglich | nein |
Nicht betroffen sind alle Gemeinden, die bereits 280 % oder mehr verlangen, also die große Mehrheit der deutschen Kommunen und sämtliche Großstädte. Für Unternehmen in Berlin (410 %), Potsdam (470 %) oder München (490 %) ändert die Reform unmittelbar nichts; sie zahlen weiterhin die vollen Großstadt-Sätze.
Ob einzelne Gemeinden über die Pflicht-Anhebung hinausgehen, entscheiden die Gemeindevertretungen mit ihren Haushaltssatzungen, voraussichtlich Ende 2026. Sobald die Beschlüsse für Schönefeld und Zossen amtlich vorliegen, aktualisieren wir diesen Artikel und den → Gewerbesteuer-Rechner, der schon jetzt einen Umschalter „Stand 2026 / ab 2027" bietet.
Was kostet die Reform konkret? Die ehrliche Neuberechnung
Antwort zuerst: Eine GmbH mit 100.000 € Gewerbeertrag (Steuermessbetrag: 3.500 €) zahlt ab 2027 bei 280 % genau 9.800 € Gewerbesteuer, 1.400 € mehr als bisher in Schönefeld, 350 € mehr als bisher in Zossen. Gegenüber Berlin bleibt trotzdem eine Ersparnis von 4.550 € pro Jahr, gegenüber München von 7.350 €.
Die vollständige Rechnung im Vorher-nachher-Vergleich:
| Position | Schönefeld 2026 (240 %) | Zossen 2026 (270 %) | Ab 2027 (280 %) | Berlin (410 %) | München (490 %) |
|---|---|---|---|---|---|
| Steuermessbetrag (100.000 € × 3,5 %) | 3.500 € | 3.500 € | 3.500 € | 3.500 € | 3.500 € |
| Gewerbesteuer | 8.400 € | 9.450 € | 9.800 € | 14.350 € | 17.150 € |
| Ersparnis ggü. Berlin | 5.950 € | 4.900 € | 4.550 € | – | – |
| Ersparnis ggü. München | 8.750 € | 7.700 € | 7.350 € | – | – |
Wir rechnen das bewusst offen vor, auch die Mehrbelastung: Für einen EVERHUB-Kunden in Schönefeld mit 100.000 € Gewinn bedeutet die Reform ab 2027 Mehrkosten von 1.400 € pro Jahr, in Zossen von 350 € pro Jahr. Das ist ärgerlich, aber es kippt die Rechnung nicht: Wer statt in Berlin bei 280 % versteuert, behält gut drei Viertel des bisherigen Vorteils. Bei 250.000 € Gewinn beträgt die Ersparnis gegenüber Berlin ab 2027 immer noch 11.375 € pro Jahr, bei 500.000 € Gewinn 22.750 €, die Rechnung skaliert linear mit dem Messbetrag.
Zum Vergleich mit der Konkurrenz-Kommunikation: Die meisten Firmensitz-Anbieter in Grünwald oder Monheim erwähnen die Reform bis heute nicht und werben weiter mit den alten Sätzen. Wir halten das für einen Fehler: Wer die Anhebung verschweigt, verkauft seinen Kunden eine Kalkulation, die ab dem 01.01.2027 nicht mehr stimmt.
Warum sich eine Verlegung 2026 noch besonders lohnt
Antwort zuerst: 2026 gelten die alten Hebesätze unverändert: Schönefeld 240 %, Zossen 270 %. Wer die Verlagerung noch im Erhebungszeitraum 2026 wirksam vollzieht, sichert sich für das laufende Jahr den vollen Vorteil von bis zu 5.950 € (vs. Berlin) und startet ab 2027 nahtlos mit dem weiterhin günstigen 280-%-Niveau.
Drei Gründe, warum das Zeitfenster relevant ist:
- Der 2026er-Vorteil verfällt ersatzlos. Die Differenz zwischen 240 % und 280 %, bei 100.000 € Gewinn immerhin 1.400 €, gibt es nur noch in diesem Erhebungszeitraum. Maßgeblich ist, wo im Erhebungszeitraum die Betriebsstätte tatsächlich unterhalten wird; bei unterjähriger Verlegung wird zeitanteilig zerlegt, je früher im Jahr, desto größer der mitgenommene Anteil.
- Vorlaufzeiten einplanen. Eine anerkennungsfeste Verlegung braucht mehr als eine Unterschrift: Mietvertrag über echte Räume, Verlagerung der Geschäftsleitung, Handelsregister, Finanzamt, Gewerbeummeldung. Wer erst im Dezember startet, verschenkt das Jahr.
- Die Vorauszahlungen sinken sofort mit. Nach anerkannter Verlegung setzt die neue Gemeinde die Quartalsvorauszahlungen (15.2./15.5./15.8./15.11.) auf Basis des niedrigeren Hebesatzes fest, der Liquiditätseffekt kommt also nicht erst mit dem Jahresbescheid an.
Wichtig bleibt die Grundregel: Es zählt nur eine echte Verlagerung mit Substanz. Eine im November 2026 gemietete Briefkastenadresse „rettet" keinen 240-%-Satz, sie schafft nur Prüfungsrisiko.
Warum die Reform seriösen Anbietern nützt, und Briefkasten-Modellen schadet
Antwort zuerst: Die Reform trifft das Geschäftsmodell „niedrigster Hebesatz plus Briefkasten" doppelt: Der Dumping-Anreiz sinkt, und die politische wie finanzbehördliche Aufmerksamkeit für Scheinsitze steigt. Modelle mit echter Betriebsstätte und tatsächlicher Geschäftsleitung vor Ort bleiben dagegen voll funktionsfähig, ihr Vorteil beruht nicht auf einem Ausreißer-Hebesatz, sondern auf dem strukturellen Abstand zwischen Umland und Großstadt.
Die Logik dahinter: Steuerlich anerkannt wird eine Sitzverlegung ohnehin nur, wenn am neuen Standort eine Betriebsstätte im Sinne des § 12 AO besteht (tatsächlich genutzte Räume mit Verfügungsmacht, Arbeitsplatz, Postempfang) und die Geschäftsleitung nach § 10 AO real dort ausgeübt wird. Reine Adress-Modelle waren also schon vor der Reform angreifbar. Zossen selbst musste um 2018/19 rund 20 Mio. € Gewerbesteuer zurückzahlen, nachdem Scheinverlagerungen aufgegriffen wurden. Die Reform zieht nun auch den ökonomischen Anreiz für dieses Modell ein Stück weiter heraus.
Für EVERHUB heißt das ganz nüchtern: Unser Modell, echte, nutzbare Betriebsstätten in → Schönefeld und Zossen statt Briefkästen, rechnet sich vor und nach der Reform, weil es auf den dauerhaften Abstand zu Berlin (410 %) und Potsdam (470 %) setzt, nicht auf eine Untergrenze, die der Gesetzgeber jederzeit anheben kann. Dass ein Teil des Marktes die Reform verschweigt, während sie längst beschlossen ist, unterstreicht den Unterschied zwischen Adresshandel und Standortdienstleistung.
Was erwartet Bestandskunden in Schönefeld und Zossen?
Antwort zuerst: Kein Handlungsbedarf, aber eine neue Kalkulationsgrundlage. Bestehende Betriebsstätten bleiben unverändert wirksam; ab dem Erhebungszeitraum 2027 rechnet die Gemeinde automatisch mit dem neuen Hebesatz (mindestens 280 %). Es gibt nichts umzumelden und nichts nachzubeantragen.
Konkret sollten Bestandskunden drei Dinge tun:
- Vorauszahlungen 2027 prüfen: Die Gemeinde passt die Vorauszahlungen an den neuen Hebesatz an. Bei 100.000 € Gewinn steigen sie in Schönefeld von 4 × 2.100 € auf 4 × 2.450 €, planen Sie die Differenz in der Liquidität ein.
- Kalkulation aktualisieren: Rückstellungen und Planrechnungen ab 2027 mit 280 % (bzw. dem dann amtlich beschlossenen Satz) rechnen, nicht mehr mit 240 %/270 %.
- Nichts überstürzen: Ein erneuter Umzug in eine andere Niedrighebesatz-Gemeinde bringt nichts, unter 280 % darf ab 2027 niemand mehr liegen. Der relative Vorteil Ihres Standorts gegenüber Berlin und Potsdam bleibt vollständig erhalten.
Das bedeutet für Sie
Kompakt: (1) Ab dem Erhebungszeitraum 2027 gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 280 %, Schönefeld und Zossen müssen anheben. (2) Bei 100.000 € GmbH-Gewinn steigt die Steuer dort auf 9.800 €; die Ersparnis gegenüber Berlin bleibt mit 4.550 €/Jahr erheblich, gegenüber München sind es 7.350 €. (3) 2026 gelten noch die alten Sätze, eine substanzstarke Verlegung in diesem Jahr nimmt den vollen Vorteil mit. (4) Verlierer der Reform sind Briefkasten-Modelle; echte Betriebsstätten mit Geschäftsleitung vor Ort bleiben das tragfähige Modell.
FAQ: Mindesthebesatz 2027
Ab wann gilt der neue Mindesthebesatz von 280 %?
Ab dem Erhebungszeitraum 2027. Der Weg dorthin war zweistufig: Eine erste Fassung beschloss der Bundestag am 24.04.2026, sie scheiterte am 08.05.2026 im Bundesrat an einem anderen Streitpunkt. Die bereinigte Fassung passierte den Bundestag am 11.06.2026 und den Bundesrat am 12.06.2026; verkündet wurde sie am 02.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197). Für den gesamten Erhebungszeitraum 2026 gelten die bisherigen Hebesätze (Schönefeld 240 %, Zossen 270 %) unverändert.
Muss Schönefeld wirklich auf 280 % erhöhen?
Ja, mindestens. Der gesetzliche Mindesthebesatz ist für die Gemeinden verbindlich; Schönefeld (240 %) und Zossen (270 %) müssen ihre Hebesatzsatzungen für 2027 auf mindestens 280 % anheben. Ob es exakt 280 % werden, entscheiden die Gemeindevertretungen, die Satzungsbeschlüsse werden gegen Ende 2026 erwartet.
Lohnt sich ein Firmensitz in Schönefeld oder Zossen ab 2027 überhaupt noch?
Für Kapitalgesellschaften: ja. Bei 280 % zahlt eine GmbH mit 100.000 € Gewinn 9.800 € statt 14.350 € in Berlin, 4.550 € Ersparnis pro Jahr, gegenüber München 7.350 €. Die Ersparnis wächst linear mit dem Gewinn. Voraussetzung bleibt eine echte Betriebsstätte mit Geschäftsleitung vor Ort.
Was passiert, wenn ich noch 2026 verlege?
Dann profitieren Sie im Erhebungszeitraum 2026 noch von den alten Sätzen (240 %/270 %), bei ganzjähriger Zurechnung bis zu 5.950 € Ersparnis gegenüber Berlin. Bei unterjähriger Verlegung wird zeitanteilig nach Betriebsstätten zerlegt; je früher die Verlagerung wirksam wird, desto größer der 2026er-Effekt. Ab 2027 gilt dann automatisch das 280-%-Niveau.
Betrifft die Reform auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften?
Formal ja, wirtschaftlich kaum. Durch die Anrechnung des 4,0-fachen Messbetrags auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG) ist die Gewerbesteuer für Personenunternehmen bis rund 400 % Hebesatz weitgehend neutral, das gilt vor wie nach der Reform. Der Standortvorteil niedriger Hebesätze betrifft im Kern Kapitalgesellschaften.
Rechnen Sie Ihre Zahlen, für 2026 und 2027
Was bedeutet die Reform für Ihren konkreten Gewinn? Der → EVERHUB Gewerbesteuer-Rechner rechnet beide Rechtslagen im direkten Vergleich, Stand 2026 und ab 2027, und zeigt Ihre Ersparnis gegenüber Berlin, Potsdam oder München auf den Euro genau. Wenn Sie den 2026er-Vorteil noch mitnehmen wollen, sprechen Sie uns an: mit echter Betriebsstätte, nicht mit einem Briefkasten.
Quellen: fuer-gruender.de/blog/gewerbesteuer-erhoehung-2027 · kleeberg.de (Meldung zur Bundesrat-Zustimmung, Juni 2026) · kommunal.de (Berichterstattung Mindesthebesatz/„Gewerbesteueroasen") · § 16 Abs. 4 GewStG · Hebesätze: gewerbesteuer.de, DIHK 2025, amtliche Satzungen (zossen.de)
Stand: Juli 2026, Artikel wird nach den kommunalen Satzungsbeschlüssen für 2027 (erwartet Ende 2026) aktualisiert.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihre individuelle Situation wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Autor: Bennet Freitel, Geschäftsführer der EVERHUB GmbH
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